Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Das Verkehrswertgutachten ist die umfangreichste Gutachtenform und gesetzlich normiert. Im Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) mit Berücksichtigung sämtlicher objektspezifischer Grundstücksmerkmale und aller rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt.

Der Verkehrswert wird gemäß § 194 BauGB „durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Wir kümmern uns um Ihr Verkehrswertgutachten

Leistungsbeschreibung:

  • Beschaffung und Abfrage notwendiger Unterlagen sowie wertbestimmender Faktoren (z.B. Grundbuchauszug, Grundakte, Liegenschafskarte, Bauarchiv, Denkmalschutz, Straßenausbau, leitungsgebundene Erschließung, Bau- und Planungsrecht, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz, städtebauliche Maßnahmen, öffentlich-rechtliche Festsetzungen – Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz -, Beitrags- und Abgabensituation etc.)

  • Detaillierte Beschreibung Grundstück, Gebäude und rechtliche Gegebenheiten

  • Ausführliche Erläuterung der Wertermittlungsverfahren und wertermittlungstheoretischen Vorschriften

  • Ausführliche Begründung der Verfahrenswahl

  • Durchführung von zwei Wertermittlungsverfahren ( Ertrags-, Sach- oder Vergleichswertermittlung) und umfassende Plausibilisierungen

  • Erläuterung der Wertermittlungsansätze

  • Detaillierte Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (detaillierte Berechnungen und Erläuterungen) 

  • Ausführliche Dokumentation im Anhang (Karten, Lageplan, öffentliche Auskünfte etc.)

  • Gebundenes Gutachten mit einem Umfang von ca. 40 – 60 Seiten inkl. Anlagen in einfacher Ausfertigung

  • Auf Wunsch kostenlose Erläuterung des Gutachtens

Hinweise:

Der Verkehrswert nach Baugesetzbuch und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird sorgfältig ermittelt. Dazu sind in jedem Fall eine gründliche Ortsbesichtigung und Dokumentation erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt aufgrund der Wartezeit für öffentliche Auskünfte in der Regel mindestens 4 Wochen. Das Verkehrswertgutachten kann zur Vorlage bei Ämtern, Behörden und gerichtlichen Auseinandersetzungen genutzt werden.

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