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Professionelle und bedarfsorientierte Wertermittlung Ihrer Immobilie zu Festpreisen.

Unser Leistungsspektrum

Verkehrswertgutachten

• Gesetzlich normierte Bewertung gem. § 194 BauGB (Verkehrswert)
• gerichtlich anerkannt
• Einsichtnahme in zahlreiche öffentliche Register (z.B. Altlasten)
• Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Wertindikation (Kurzgutachten)

• Hinreichend genaue Bewertung
• Ortsbegehung
• Besonders für An- und Verkauf sowie private Vermögensaufstellung geeignet
• Schriftliche Abhandlung (ca. 20 -30 Seiten)

Plausibilitätsprüfung

• Prüfung vorhandener Gutachten hinsichtlich Verfahren, Berechnungen und Daten
• Schlüssigkeit der Ergebnisse
• Prüfung der Berücksichtigung aller wertebeeinflussenden Sachverhalte
• Schriftliche Stellungnahme (ca. 5 – 10 Seiten)

Ihre Vorteile:

  • professionelle und bedarfsgerechte Wertermittlung

  • geprüfter, erfahrener und unabhängiger Sachverständiger

  • kostenlose und unverbindliche Erstberatung

  • Festpreisgarantie

  • Unterlagenbeschaffung

  • Besichtigungstermine auch am Wochenende

  • auf Wunsch kostenlose Erläuterung des Gutachtens

Gebäudearten und Bewertungsanlässe:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Mehrfamilienhäuser

  • Geschäftshäuser

  • Eigentumswohnungen

  • Unbebaute Grundstücke

  • Sanierungsgebiete (sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung)

  • An- und Verkauf

  • Schenkung

  • Erbschaft

  • Scheidung

  • Vermögensübersicht

  • Plausibilitätsprüfung vorhandener Gutachten

Haben Sie noch Fragen?

Wir sichten die Ihnen vorliegenden Unterlagen. Anschließend beraten wir mit Ihnen, welche weiteren Information oder Unterlagen erforderlich sind. Gerne nehmen wir notwendige Recherchen für Sie vor oder fordern Behördenauskünfte an.

Sie erhalten alle zur Verfügung gestellten Unterlagen zurück. Darüber hinaus erhalten Sie selbstverständlich durch uns eingeholte Unterlagen oder Behördenauskünfte.
Im Rahmen der Besichtigung sollte die Immobilie möglichst vollständig zugänglich sein. Bei größeren Objekten reicht oftmals die Begehung einer repräsentativen Anzahl von Einheiten sowie der Technik- , Keller- und Dachgeschossflächen.
In der Praxis zeigt es sich immer wieder, dass Gutachten fachliche, inhaltliche oder rechnerische Fehler aufweisen. Wir überprüfen Drittgutachten fachlich und inhaltlich für Sie. Dazu benötigen wir das Drittgutachten und umfangreiche Objektunterlagen ggf. ist eine Objektbesichtigung erforderlich. Wir beraten Sie, ob es sinnvoll ist, das Gutachten anzufechten oder ein Gegengutachten zu beauftragen.

Der Verkehrswert oder Marktwert (gem. § 194 BauGB) bildet den Wert ab, zu dem eine Immobilie im freien Grundstücksverkehr unter Berücksichtigung eines angemessenen Vermarktungszeitraums veräußert werden kann.
Der Beleihungswert ermittelt sich auf Grundlage der Beleihungswertverordnung (BelWertV). Grundlage sind strengere Ansätze für wichtige Wertermittlungsparameter, die vorgegebene Mindestoder Höchstansätze nicht überschreiten dürfen. Der Beleihungswert bewegt sich ca. 20 % unterhalb des Verkehrswertes.

In die Wertermittlung fließen alle objektspezifischen Merkmale einer Immobilie ein. Dazu zählt neben Baumängel und -schäden auch der allgemeine Unterhaltungszustand des Objektes. Daher ist es wichtig, dass eine möglichst umfangreiche Besichtigung erfolgt.

Der Verkehrswert wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Eigenschaften zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises. Der
Verkehrswert (Marktwert) ist einer Vielzahl verfahrensrechtlicher Wertermittlungsvorschriften keine mathematisch exakt ermittelbare Größe. Die Verkehrswertermittlung kommt nicht ohne Elemente der Schätzung aus, wobei nach oberster BGH-Rechtsprechung mit einer Genauigkeitsmarge von +/- 20 % des ermittelten Verkehrswertes gerechnet werden muss.

Alexander Gerhardt

Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)
Reg.-Nr.: 1263-04-2014

M. Sc. Immobilienmanagement
B. Sc. Wirtschaftswissenschaften

Tel.: 03433 – 74 686 0

So erreichen Sie uns

  • Havarienummer
    0170 86 50 202

Unsere Geschäftszeiten

  • Montag: 9 - 12 Uhr
    Dienstag: 9 - 12 Uhr | 14 - 18 Uhr
    Donnerstag: 9 - 12 Uhr
    Freitag: 9 - 11 Uhr

Unsere Außenbüros

  • Büro Geithain
    Straße der Deutschen Einheit 41 
    Nur mit Terminvereinbarung

  • Büro Bad Lausick
    Lessingstraße 14

    NUR MIT TERMINVEREINBARUNG

  • Bürgerzentrum Frohburg
    Markt 13/15

    NUR MIT TERMINVEREINBARUNG

     

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