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Professionelle und bedarfsorientierte Wertermittlung Ihrer Immobilie zu Festpreisen.
Unser Leistungsspektrum
Verkehrswertgutachten
• Gesetzlich normierte Bewertung gem. § 194 BauGB (Verkehrswert)
• gerichtlich anerkannt
• Einsichtnahme in zahlreiche öffentliche Register (z.B. Altlasten)
• Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)
Wertindikation (Kurzgutachten)
• Hinreichend genaue Bewertung
• Ortsbegehung
• Besonders für An- und Verkauf sowie private Vermögensaufstellung geeignet
• Schriftliche Abhandlung (ca. 20 -30 Seiten)
Plausibilitätsprüfung
• Prüfung vorhandener Gutachten hinsichtlich Verfahren, Berechnungen und Daten
• Schlüssigkeit der Ergebnisse
• Prüfung der Berücksichtigung aller wertebeeinflussenden Sachverhalte
• Schriftliche Stellungnahme (ca. 5 – 10 Seiten)
Ihre Vorteile:
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professionelle und bedarfsgerechte Wertermittlung
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geprüfter, erfahrener und unabhängiger Sachverständiger
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kostenlose und unverbindliche Erstberatung
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Festpreisgarantie
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Unterlagenbeschaffung
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Besichtigungstermine auch am Wochenende
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auf Wunsch kostenlose Erläuterung des Gutachtens
Gebäudearten und Bewertungsanlässe:
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Mehrfamilienhäuser
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Geschäftshäuser
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Eigentumswohnungen
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Unbebaute Grundstücke
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Sanierungsgebiete (sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung)
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An- und Verkauf
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Schenkung
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Erbschaft
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Scheidung
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Vermögensübersicht
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Plausibilitätsprüfung vorhandener Gutachten
Haben Sie noch Fragen?
Wir sichten die Ihnen vorliegenden Unterlagen. Anschließend beraten wir mit Ihnen, welche weiteren Information oder Unterlagen erforderlich sind. Gerne nehmen wir notwendige Recherchen für Sie vor oder fordern Behördenauskünfte an.
Der Verkehrswert oder Marktwert (gem. § 194 BauGB) bildet den Wert ab, zu dem eine Immobilie im freien Grundstücksverkehr unter Berücksichtigung eines angemessenen Vermarktungszeitraums veräußert werden kann.
Der Beleihungswert ermittelt sich auf Grundlage der Beleihungswertverordnung (BelWertV). Grundlage sind strengere Ansätze für wichtige Wertermittlungsparameter, die vorgegebene Mindestoder Höchstansätze nicht überschreiten dürfen. Der Beleihungswert bewegt sich ca. 20 % unterhalb des Verkehrswertes.
Der Verkehrswert wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Eigenschaften zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises. Der
Verkehrswert (Marktwert) ist einer Vielzahl verfahrensrechtlicher Wertermittlungsvorschriften keine mathematisch exakt ermittelbare Größe. Die Verkehrswertermittlung kommt nicht ohne Elemente der Schätzung aus, wobei nach oberster BGH-Rechtsprechung mit einer Genauigkeitsmarge von +/- 20 % des ermittelten Verkehrswertes gerechnet werden muss.
Alexander Gerhardt
Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)
Reg.-Nr.: 1263-04-2014
M. Sc. Immobilienmanagement
B. Sc. Wirtschaftswissenschaften